Gefahr im Verzug (GiV) ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht. Er steht für eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde oder ein Beweismittel verloren ginge, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person unmittelbar tätig wird.
Es findet sich auch die Formulierung Gefahr in Verzug[1]. Sprachlich ist der Begriff aber in Form von „Gefahr [liegt] im Verzug“ zu konkretisieren, wogegen „Gefahr in Verzug“ eine fehlerhafte Anwendung des Begriffs ist, da „Verzug“ die Ursache der Gefahr darstellt und nicht deren Zustand. Im Rechtslatein steht periculum in mora für „Gefahr bei Verzögerung“ bzw. „die Gefahr liegt in der Verzögerung“.